○ Einen sehr spannenden Artikel gab es gestern in der Kleinen Zeitung zum Thema “Intensivbetten”. Zumal deren Auslastung ja bekanntlich die neuen Messlatte der Politik für die Begründung von COVID-19-Maßnahmen bzw. die evident grundrechtswidrige Diskriminierung Ungeimpfter ist, blicken jetzt alle gebannt auf die diesbezügliche Statistik.

○ Gespannt darf man daher sein, ob die Bundesregierung jetzt erstmals ihrer Verpflichtung zu voller Transparenz bzw. ihrer Beweislast nachkommt und die Karten auf den Tisch legt. In der Vergangenheit war das ja leider nicht so, denn da wurde die Bevölkerung – ähnlich wie in Deutschland (Stichwort “Intensivbettenlüge”) – mit verschlüsselten Zahlen laufend in Angst und Schrecken gehalten. Dies, obwohl es nachweislich zu keinem Zeitpunkt zu einer durch Sars-Cov-2 verursachten Überlastung gekommen ist, die sich von den Vorjahren signifikant unterschieden hätte.

○ Verschwiegen wurde unser schon seit vielen Jahren generell herunter gespartes Gesundheitssystem. Verschwiegen wurde, dass es immer wieder während der angeblich größten Pandemie aller Zeiten sogar zu Betteneinsparungen, anstatt logischerweise zu Aufstockungen gekommen ist. Natürlich unerwähnt blieb auch, dass uns ständig falsche Relationen was die Gesamtauslastung betrifft, aufgetischt wurden, weil man einerseits in den Leitmedien nie den Anteil der konkret für COVID-19-Patienten reservierten und belegten Betten konkret nennen wollte und andererseits auch geflissentlich verschwieg, dass die heran gezogenen (absoluten) Vergleichszahlen ständig variierten.

○ Frei nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel erzählt uns auch heute weiterhin kein Journalist, dass die aktuell propagierten Verhältniszahlen der sich auf den Intensivstationen befindlichen, geimpften und ungeimpften Patienten ebenso völlig verzerrt wiedergegeben werden. Oder glauben Sie wirklich, dass der Großteil der desinformierten Masse unserer MitbürgerInnen weiß, dass bei dieser sonderbaren Statistik als Geimpfter nur eine Person gewertet wird, die bereits 2-fach die COVID-19-Injektion erhielt, welche noch dazu mehr als 14 Tage zurückliegen muss. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden diese geimpften Menschen, die sich trotz Impfung infiziert haben, als UNGEIMPFTE auf der Intensivstation erfasst bzw. verkauft. Warum eigentlich?

○ Wir sind der Meinung, dass es Zeit wird, den permanenten Schwindel gegenüber dem österr. Volk aufzugeben. Unsere Damen und Herrn Abgeordneten wurden nicht gewählt, um ihre Wähler und Wählerinnen mithilfe gleichgeschalteter Medien hinters Licht zu führen, sondern sich um deren Wohl mit offenem Visier und transparent gemachten Zahlen zu kümmern. Nicht unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes, sondern mit einer seriösen Informationspolitik. Ich weiß, dass wir davon derzeit meilenweit entfernt sind, da es offensichtlich nur noch darum geht, einen von mehr als einem Drittel der ÖsterreicherInnen aus verschiedensten (großteils sachlichen) Gründen abgelehnten experimentellen Impfstoff unter immensen Druck und unter teilweiser Ausschaltung der Grundrechte durchzupressen. Ganz gleich, ob er eine sterile Immunität verschafft oder nicht sowie unabhängig davon, ob es ein konkrete Individualschutzbedürfnis gibt, wie man an der schon geradezu peinlichen Forcierung der Impfung der Minderjährigen sieht, es muss geimpft werden. Auf Teufel komm raus!

○ Und abschließend sei dem ehemaligen Büroleiter unseres Landeshauptmannes und heutigen Vorstand der KABEG Arnold Gabriel, der sich im beigefügten Zeitungsartikel heute so staatsmännisch gibt, ins Stammbuch geschrieben: Wer tatsächlich das Argument gebraucht, dass man Intensivbetten ja nicht so einfach “herzaubern” kann, weil die so teuer sind, sollte nicht unerwähnt lassen, dass Österreich über einen rechtlich sehr bedenklichen Eigenmittelbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 14.12.2020 eine Kreditaufnahme von rund EUR 750 Milliarden zugunsten unseres Landes sanktionierte. Zumindest 50 % dieser Mittel sind rückzahlbare Darlehen, die primär aufgrund der “Geldabschaffung” seit der Corona-Krise aufgenommen wurden und auch wieder zurückbezahlt werden müssen.

Angesichts dieser Vorgangsweise, die eigentlich aus verfassungsrechtlicher Sicht einer Volksabstimmung gem. Art 44 Abs 3 B-VG bedurft hätte, weil damit nach Meinung unabhängiger Experten eine Gesamtänderung der österr. Bundesverfassung einher ging, wäre es vielleicht doch besser gewesen, rechtzeitig zumindest teilweise brauchbare Ersatzintensivbetten zur Vermeidung der schon seit Mitte letzten Jahres prognostizierten Notlage zusätzlich zu schaffen, da man sich mit diesen Summen ((EUR 750 Milliarden) schon vergoldete Krankenhäuser leisten hätte können…..🤔🙄




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