COVID-19 – Sind die neuen Maßnahmen begründet? Ein Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei Todor-Kostic in Velden am Wörthersee

Die Situation und Diskussion um COVID-19 in Österreich, aber auch in Deutschland und wohl auch in ganz Europa bzw. weltweit eskaliert immer mehr zu einem irrationalen Glaubenskrieg. Menschen, die bislang friedlich zusammengelebt haben, vernadern einander, beschuldigen und bekriegen sich, je nachdem, aus welchem Lager sie kommen. Die ab Montag neu in Kraft tretenden neuen Maßnahmen schränken unzählige (gesunde) Menschen und vor allem auch Kinder in ihrem Alltagsleben sogar in Regionen massiv ein, wo es schon nach den Denkgesetzen der Logik keine reale Bedrohung durch den Corona-Virus geben kann. Man spricht von einer zweiten Welle, von ständig erhöhten Infektionszahlen und Hospitalisierungen, bleibt uns aber valide Zahlen, nachvollziehbare Verhältnismäßigkeiten und schlüssige medizinische Begründungen bzw. Konzepte nach wie vor schuldig.

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Wir sind genauso wie unsere Politiker keine Wissenschaftler aus den einschlägigen Fachgebieten der Virologie, Infektiologie und Epidemiologie etc, und können daher zur tatsächlichen Gefährlichkeit des SARS-CoV-Virus aus medizinischer Sicht nichts Seriöses sagen. Was wir als Rechtsanwälte, die einen Eid auf den Verfassungsstaat der Republik Österreich mit den mehrfach garantierten Grund- und Freiheitsrechten geleistet haben, aber sagen können, möchten wir hier gerne als Zwischenergebnis festhalten. Und das völlig frei von irgendwelchen parteipolitischen Erwägungen und sonstigen Verdächtigungen:

1.

Unstrittig ist, dass die Gesundheit und das menschliche Leben über allen (ökonomischen) Interessen stehen. Zu deren Erhaltung können daher andere Grund- und Freiheitsrechte (vorübergehend) eingeschränkt bzw. sogar außer Kraft gesetzt werden, sofern die eingesetzten Mittel angemessen und verhältnismäßig sind.

2.

Da derartige Eingriffe in Grundrechte die demokratische und rechtsstaatliche Werteordnung unserer Gesellschaft in elementaren Bereichen massiv erschüttern und weitreichende Negativ- bzw. Spätfolgen für alle Betroffenen (genauso unter anderem auch für das menschliche Leben und die Gesundheit) nach sich ziehen, dürfen derartige Einschränkungen aber nur auf einer sachlich fundierten Grundlage erfolgen.

3.

Die sachliche Rechtfertigung einer Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ist aufgrund ihrer Tragweite für die betroffene Bevölkerung lückenlos offenzulegen. Dazu bedarf es im Falle der Verkündung einer Epidemie oder gar Pandemie einerseits der Benennung aller herangezogenen (medizinischen) Berater sowie der kontinuierlichen Offenlegung aller Details der verfolgten Ziele sowie der gesetzten und geplanten Maßnahmen durch die Politik. Andererseits ist zur Beweisführung auch die Auseinandersetzung mit allen Für und Wider der vorhandenen Expertenmeinungen, insbesondere auf der fachlichen, also epidemiologischen Ebene unbedingt erforderlich. Nur beispielsweise darf diesbezüglich auf zwischenzeitig gegründete, jedoch öffentlich weitgehend totgeschwiegene Plattformen, deren Initiatoren teilweise prominente Wissenschaftler, Ärzte, freie Journalisten und auch Juristen sind, verwiesen werden. Es genügt, in diesem Zusammenhang nur einige wenige Namen wie respekt.plus, bewegung2020.at, oesterreichistfrei.info, initiative-corona.info, ärzte-für-aufklärung.de und swiss-policy-research (swprs.org/fakten-zu-covid-19) zu erwähnen, um aufzuzeigen, dass die seit März 2020 von Seiten der Politik gewählten Schritte nicht unumstritten sind.

4.

Hält man sich vor Augen, dass sich mittlerweile trotz aller angedrohten Restriktionen bereits zigtausende namhafte Personen, darunter auch hunderte Ärzte, gegen die von Seiten der Politik gewählte Art der Eindämmung von COVID-19 wenden, fragt man ich nicht nur als Jurist, sondern auch als mündiger Staatsbürger, warum man in der öffentlich publizierten Meinung davon nichts hört und liest. Das bewusste Ignorieren von Gegenexpertisen, welche im Internet sogar mittlerweile gelöscht werden, sowie die Denunzierung von unliebsamen Kritikern unter Heranziehung meinungsbildender Medien und (öffentlich-rechtlicher) TV-Sender sind einem demokratischen Rechtsstaat aber zweifellos fremd und erinnern eher an die Propaganda totalitärer Staaten. Dazu gehören alle Formen von Diskreditierungen mit den bekannten Schlagworten wie „Verschwörungstheoretiker“, „Corona-Leugner“, „Realitätsverweigerer“, „Aluhutträger“ und dergleichen, welche in letzter Zeit geradezu reflexartig verwendet werden, um Andersdenkende mundtot zu machen. Derartige Begriffe und Pauschalierungen (wie beispielsweise die Abwertung aller Kritiker als rechtsradikal) werden mit besonderer Hartnäckigkeit sogar von bekannten Journalisten führender Tageszeitungen geradezu gebetsmühlenartig offenbar mit dem Ziel ins Treffen geführt, den Großteil der weitgehend unreflektierten Bevölkerung gegen alle kritischen Stimmen aufzubringen, um jeden inhaltlichen Diskurs zu verhindern. Dies geht sogar so weit, dass sich verschiedene Medien, Radiosender und dergleichen selbst die Autorität für einen „Faktencheck“ oder zur Aufdeckung von „Fakenews“ verleihen, um die breite Masse der Menschen ohne besondere Aufarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen oder in einseitigen Betrachtungsweisen meinungsbildend zu manipulieren.

5.

Der Entwicklungsstand eines modernen Rechtsstaates zeigt sich bekanntlich vor allem im Umgang mit der Meinungsäußerungsfreiheit, für welche unsere Vorfahren mit ihrem Blut gekämpft haben. Selbst möglicherweise „dumme“ Ansichten sind daher in einer pluralistischen Gesellschaft zuzulassen, weil gerade diese Toleranz die Essenz dieses Grundrechts bildet. Die Möglichkeit der Vielfalt aller (begründeten) Ansichten ist somit bei derart weitreichenden staatlichen Eingriffen besonders effektiv zu gewährleisten, um eine fundierte Diskussion zum Thema „Corona“ überhaupt erst zu ermöglichen. Der Pressefreiheit und dem (kritischen) Journalismus käme dabei wesentliche Bedeutung, aber auch hohe Verantwortung zu, weil sie zusätzliche Garanten gegen die (gezielte) Aushöhlung unserer Grund- und Freiheitsrechte wären. Dies umso mehr, als auch jede parteipolitische Betrachtungsweise gerade in solchen Krisensituationen keinen Platz haben darf, weil es um die Staatsräson sowie die Basis des Zusammenlebens und die Zukunft unserer Gesellschaft, vor allem unserer Kinder, geht. Warum dies in einem Land wie Österreich, das sich in der Vergangenheit immer als rechtspolitisch entwickelte Gesellschaft mit pluralistischem Zugang definierte und mit intoleranten Zugängen anderer Staatsmänner stets scharf ins Gericht ging, nicht mehr funktioniert, ist eigentlich nicht erklärbar und macht uns wirklich nachdenklich.

6.

Es bedarf daher nunmehr endlich einer vollständigen evidenzbasierten Aufarbeitung des COVID-19-Themas auf politischer Ebene unter Einbeziehung aller (medizinisch relevanten) Fachmeinungen samt Evaluierung aller bisher gesetzten und noch geplanten Maßnahmen. Jede bewusste Panikmache und Verängstigung der Bevölkerung ist ebenso wie die Einschränkung sachlich begründeter Meinungen sofort einzustellen. Dies insbesondere auch durch die tägliche Veröffentlichung von angeblich beängstigenden Neuinfektionszahlen, ohne hinzuzufügen, dass diese auf eine deutlich erhöhte Anzahl der durchgeführten, nach dem letzten Stand ohnehin nicht validen PCR-Tests zurückzuführen sind und rein gar nichts über den Anteil der Erkrankten oder intensivmedizinisch betreuten Menschen und somit über das tatsächliche Risiko durch SARS-CoV-Virus aussagen. Man muss nicht Mediziner sein, sondern nur seine eigene Logik einsetzen, um zu erkennen, dass diese Art der Risikoeinschätzung einer möglichen Gesundheitsbedrohung keine echte Aussagekraft haben kann.

Resümierend steht somit aus der Sicht eines mündigen Staatsbürgers, der sein Schicksal nicht nur in die Fremdverantwortung der Politik legen möchte, fest, dass es in Zusammenhang mit COVID-19 leider weiterhin an der notwendigen Transparenz für das staatliche Handeln der weitreichenden Restriktionen fehlt!

Wir wollen nichts verharmlosen, aber sogar Berater der Bundesregierung mussten zuletzt im ORF öffentlich zugestehen, dass es für die Begründung der Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht noch keine validen Daten gibt. Es besteht zumindest derzeit daher nach wie vor der begründete Verdacht, dass das Gesundheitsargument als „Schutzschild“ für nicht vorhandene (schlüssige) Konzepte und Fehlentscheidungen in der Vergangenheit herangezogen wird. Dies gipfelt nicht nur in einer seit mehr als 70 Jahren wohl noch nie dagewesenen Ausgrenzung Andersdenkender, sondern sogar in deren Verfolgung durch Androhung von Berufsverboten, die vor allem immer wieder gegenüber Ärzten angekündigt wurden. Aus juristischer Sicht ist dies alles inakzeptabel, weil es – wie aufgezeigt – stets der vollständigen Offenlegung aller wissenschaftlichen Grundlagen auf der Sachebene bedarf, bevor unsere Grundrechte derart eingeschränkt werden dürfen. Das in diesem Zusammenhang so oft bemühte Argument der Freunde totaler Sicherheit, im Zweifel lieber mehr Schutz als weniger zu gewährleisten, schlägt deshalb fehl, weil man damit jede (einschränkende) Maßnahme rechtfertigen könnte, bis wir alle letztlich nur noch fremdbestimmt im „Ganzkörperkondom“ unter staatlicher Aufsicht leben.

Der richtige Weg aus dieser Sackgasse wird daher wohl nur jener des effektiven Schutzes der Risikogruppen, also der älteren und der gesundheitlich vorbelasteten Menschen sein, anstatt die gesunde Bevölkerung ohne ausreichende, wissenschaftlich fundierte Grundlagen in eine permanente Geiselhaft zu nehmen, die uns – egal ob vorsichtig oder mutig Denkenden – a la longue wohl per se die Existenzgrundlagen und Lebensfreude nehmen würde. Im Lichte unseres seit Jahrhunderten permanent weiter entwickelten, liberalen Freiheitsgedankens, aber vor allem zur Sicherung einer noch lebenswerten Zukunft unserer Kinder fällt dazu wohl nur noch der schon vielfach bemühte Spruch von Benjamin Franklin ein: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!“

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Kontakt zum Author:

Todor-Kostic Rechtsanwälte GesbR
(Gesellschafter RA Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M. und RA Mag. Silke Todor-Kostic)

Anschrift: Karawankenplatz 1, 9220 Velden am Wörthersee

E-Mail: [email protected]
Internet: www.todor-kostic.at
T + 43 4274 / 200 80
F +43 4274 / 200 80-2

 




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