Lyoness muss Altkunden Beiträge zurückzahlen

Die ominöse Rabattfirma Lyoness Europe, die inzwischen ihre Produkte unter den Namen Cashback World vertreibt, muss endlich den Kunden aus den Jahren 2007 bis 2012 ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des (VKI) Vereins für Konsumenteninformation.

OGH-Urteil als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt des Lyoness Vergleichs war ein OGH-Urteil vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig. Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig, die bezahlten Beträge plus Zinsen – abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus – müssen nun zurückgezahlt werden. Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen. Vermutlich 7 bis 10 Millionen Euro alleine in Österreich.

Betroffene können sich an VKI-Sammelaktion beteiligen

Wer sich bisher nicht der Sammelaktion des VKI angeschlossen hat, kann dies noch bis zum 31. Jänner 2020 per E-Mail an [email protected] nachholen, so der VKI in einer Aussendung. Die bloße Teilnahme an der Einkaufsgemeinschaft ist von der Sammelaktion aber nicht betroffen.

Bei neueren Verträgen noch Fragen offen

Für Konsumenten heißt das aber nicht unbedingt, dass alle anderen Verträge mit Lyoness rechtssicher sind. Die neuen Vereinbarungen unter den AGB von 2014 für Lyoness Mitglieder wie auch für unternehmerisch tätige Lyconet-Marketer waren nicht Gegenstand der OGH-Entscheidung, heißt es in der Aussendung.

Auch das Branchen- und Länderübergreifende Cashback- und Kundenbindungsprogramm sei nicht betroffen. Keine Einigung gibt es für Lyoness-Mitglieder, die die sogenannte Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet-Marketer akzeptiert haben. In Einzelfällen könnte es laut VKI allerdings auch hier individuelle Lösungen geben.

Trotz Einschränkungen begrüßt der VKI die Einigung. „Für viele betroffene Verbraucher ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart“, so Ulrike Wolf, Leiterin Abteilung Sammelaktion, Bereich Recht. Lyoness hingegen erklärte: „Wir waren und sind weiterhin stets bemüht, Lösungen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu finden.“

Die Rabattfirma Lyoness Europe, die inzwischen ihre Produkte unter Cashback World vertreibt, muss Alt-Kunden ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen

Anmerkung der Redaktion: Lyoness ist und bleibt für viele inaktiven Mitglieder eine unseriöse Vereinigung, die nur auf das Geld der Konsument aus war und zum Teil noch sein könnte.

Viele Mitglieder glaubten an den Lyoness Satz: Cashback: Geld zurück bei jedem Einkauf. (Leider zu oft vergeblich in diesem Ausmaß, wie es versprochen wurde.

Lyoness OGH Urteil als PDF

Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

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