Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten im Betrieb

Vielerorts ist das Tragen einer Maske zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung inzwischen zur Normalität geworden.

Doch welche Regeln greifen am Arbeitsplatz? Die geltenden Bestimmungen für Arbeitnehmer und -geber im Überblick.

Muss der Arbeitgeber Masken zur Verfügung stellen?

Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so muss er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen, wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt?

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Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz:

In einigen Unternehmen gehört sie wegen der Corona-Pandemie inzwischen zum Alltag, anderswo können sich Beschäftigte hingegen auch völlig ohne Mund-Nasen-Schutz bewegen. Was gilt rechtlich? Drei Fragen dazu, die sich viele Beschäftigte gerade stellen – und Antworten darauf.

Muss am Arbeitsplatz eine Maske getragen werden?

Kommt drauf an. Zunächst einmal hat jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Er muss während der Corona-Pandemie zum Beispiel dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering ist. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in der Sars-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) im August konkretisiert worden.

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Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz. Die Arbeitsschutzregel legt dann zum Beispiel fest, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten gewahrt werden muss. Wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und andere Mittel wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen. Betriebe, die sich an die Arbeitsschutzregel-Standards halten, können davon ausgehen, rechtssicher zu handeln.

Zum Teil können die örtlich geltenden Bestimmungen aber auch über diese Arbeitsschutzregel hinausgehen. So hat der Berliner Senat zum Beispiel am Dienstag angekündigt, eine Maskenpflicht für Büros und Verwaltungsgebäude generell verpflichtend zu machen, die immer dann gilt, wenn der eigene unmittelbare Arbeitsplatz verlassen wird.

Was gilt, wenn sich Beschäftigte weigern, eine Maske zu tragen?

Der Arbeitgeber hat hier ein Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt. Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt – und Beschäftigte müssen sich dann daran halten, wie die Gewerkschaft Verdi in einem FAQ erklärt. Wer sich verweigert, riskiert eine Abmahnung – und im wiederholten Fall eventuell sogar eine Kündigung.




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