Mittlerweile sorgen sich immer mehr Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und Berufszweigen um den Rechtsstaat und die Demokratie Österreichs.

Nunmehr wurde ein Offener Brief des im Herbst letztens Jahres von Rechtsanwälten, Ärzten, Unternehmern und Künstlern gegründeten „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss“ (ACU), den es auch in ähnlicher Form in Deutschland gibt, in den Zeitungen ÖSTERREICH und KURIER als Inserat gebracht. Dies nach Angaben der Plattform www.acu-austria.at deshalb, weil die Leitmedien von der so wichtigen Darstellung des wissenschaftlichen Diskures weitgehend absehen und eine im Sinne der Pluralität von Meinung und Gegenmeinung in der Medienöffentlichkeit bislang weitgehend ausblieb.

Der Offene Brief des ACU fasst zusammen, welche medizinischen und rechtlichen Problembereiche in der bisherigen Strategie der österr. Bundesregierung zu erblicken sind.

Dabei handelt es sich keinesfalls nur um Behauptungen, wie vor allem den umfangreich nachzulesenden Dokumentationen auf den Partnerplattformen „Rechtsanwälte für Grundrechte“ www.afa-zone.at und RESPEKT www.respekt.plus nachzulesen ist. Daraus ist abzuleiten, dass die Corona-Maßnahmen-Politik keinesfalls alternativlos ist bzw. war, sondern bei objektiv-kritischer Betrachtung im Handeln der Bundesregierung doch erhebliche Defizite sowohl auf der Sachgrundlage als auch der Glaubwürdigkeit zu orten sind. Insbesondere ist den politischen Entscheidungsträgern zumindest teilweise mangelnde Transparenz, fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung, aber auch eine gewisse Konzeptlosigkeit in den verfolgten Zielen vorzuwerfen. Dies zeigt sich auch in den bisher 9 aufhebenden Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), laut welchen den zuständige Bundesministern konkret vorgeworfen wird, die erlassenen Verordnungen mit den zahlreichen grundrechtseinschneidenden Maßnahmen jeweils ohne jede Verhältnismäßigkeitsprüfung erlassen zu haben.

Dass dies in anderen Staaten Europas und sogar der ganzen Welt ähnlich läuft, ist jedenfalls nach Auffassung von Verfassungsexperten noch kein Beweis für die Richtigkeit der staatlichen Vorgangsweise, sondern spricht eher für eine eng vernetzte Kampagne der wesentlichsten Regierungen der Welt, wie zahlreiche Dokumente aus der Vergangenheit beweisen. Hier kann nur beispielweise auf das im Oktober 2019 in New York stattgefundene Event 201 hingewiesen werden, dass in Anwesenheit bedeutender Regierungsvertreter und Repräsentanten aus der Pharmabranche eine Strategie zur Bewältigung einer Pandemie anhand eines fiktiven Corona-Virus zum Inhalt hatte, welchen Vorgaben man nunmehr interessanterweise jetzt in vielen Bereichen strikt folgt, obwohl das Virus Sars-Cov2 erst wenige Monate später bekannt wurde. Jeder soll sich seine eigene Meinung bilden, ob dies nur ein Zufall oder hier geplantes Vorgehen zu vermuten ist. Wer dies alles für Verschwörungstheorien hält, ist gerne eingeladen, sich diese Dokumente konkret anzusehen und wird sicherlich staunen.

Der gestrige Aufschrei in den Mainstream-Medien nach Veröffentlichung des Offenen Briefes war zwar zu erwarten, ist aber nicht nachvollziehbar.

Wenn beispielsweise die bekannten Journalisten Armin Wolf (ORF) und Florian Klenk (DerFalter) ohne nähere Begründung alle Mitglieder dieser Initiative als Corona-Leugner, die nur Fake-News verbreiten, bezeichnen, zeigt sich darin nicht nur mangelndes Verständnis für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch eine Art Überheblichkeit, der breiten Masse vorzugeben zu wollen, was sie zu glauben haben und was „wissenschaftliche Wahrheit“ ist. Ein solches Verhalten ist in einem demokratischen Rechtsstaat schwer bedenklich, weil es mittlerweile in Europa bekanntlich zigtausende Ärzte, aber auch Wissenschaftler gibt, die nicht die Thesen des vom deutschen Virologen diktierten Robert-Koch-Institutes (RKI) teilen, in welchem Zusammenhang beispielsweise auf die „Barrington Declaration“ verwiesen werden kann, die von fast 500.000 Menschen unterzeichnet wurde. Dass es sich beim ACU und den beiden Plattformen „Rechtsanwälte für Grundrechte“ und „RESPEKT“ um keine Gruppe verirrter Bürger handelt, die sich der Gefahr des Corona-Virus nicht bewusst sind, beweisen auch die dort auftretenden Proponenten.

Dabei handelt es sich durchwegs um Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Expertisen jedenfalls ausreichende Integrität und Seriosität aufweisen, um derart kritische und ernstzunehmende Stellungnahmen zu verfassen. Auch wenn derartige Wortführer nicht in das derzeitige Schema der folgsamen Staatsbürger passen, denen man über die Leitmedien ausrichtet, was und wie sie zu denken haben, unterstützen diese Bewegung – wie man auf der Seite www.afa-zone.at nachlesen kann – neben diversen bekannten Rechtsanwälten und den teilweise sehr renommierten Ärzten der Partnerplattform „RESPEKT“ unter anderem auch eine anerkannte Universitätsprofessorin aus Linz sowie ein OGH-Richter, der auch als Honorarprofessor und Autor für Strafrecht tätig ist,. Man darf daher auf eine inhaltliche Debatte ebenso gespannt sein, wie darauf, welche Untersuchungsgegenstände  der ACU noch präsentieren wird und welche Ergebnisse die dort schon aufgenommenen Ermittlungen bringen werden. Möglicherweise wird hier doch mehr zum Vorschein kommen, als so manchem politischen Entscheidungsträger angenehm ist.

Offener-Brief-ACU-Austria-Januar-21

Offener Brief von Kritikern der Corona-Maßnahmen-Politik verursacht Aufschrei:




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