Die Impfpflicht in Österreich ist ausgesetzt, doch die Regierung bastelt am Gesetz herum. Vergangene Woche verlautbarte die Regierung neue und geänderte Gesetze. Das Impfpflichtgesetz wird „effektiver“, sagen und warnen Anwälte. Auch eine Möglichkeit zur Aberkennung der Covid-Förderungen wurde geschaffen. Nämlich wenn man gegen das Covid-Maßnahmengesetz zumindest einmal verstoßen hat.

Es gibt ein neues Impfgesetz in Österreich. Denn am 17. März wurde jenes Gesetz, das Anfang Februar in Kraft getreten und mittlerweile zu weiten Teilen ausgesetzt ist, abgeändert. All den üppig mit Steuergeld geförderten Redaktionen des Landes dürfte dieser Umstand bisher entgangen sein. Oder man fand es nicht der Rede wert, die Änderung des politisch heißesten Gesetzes der Republik in diesem Jahrtausend zu thematisieren.

Neues Impfpflichtgesetz

Auch TKP ist es entgangen, aber glücklicherweise sind die beiden Rechtsanwalte Florian Höllwarth und Alexander Scheer wachsam. In ihrem Videobeitrag am Freitag sind sie auf das neue Impfgesetz, die „Änderung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes“ wie es genau heißt, eingegangen.

Im neuen Impfpflichtgesetz sind einige markante Stellen zu finden.

„Das Gesetz ist so stümperhaft gemacht worden, da sind sie draufgekommen, wenn sie danach strafen, wird kein Cent gezahlt werden. Jetzt werden sie das Gesetz eben nach und nach stärken“, so Scheer. Das zeige für Scheer eindeutig, dass man von Seiten der Regierung nicht vorhätte, das Gesetz auslaufen zu lassen, sondern es für den Herbst vorzubereiten. Die Änderung sei gemacht worden, um das Gesetz „effektiver“ zu machen.

Eine brisante Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen. Die „Ausnahmezertifikate“ (ein neues Zertifikat taucht im Gesetzestext auf) dürfen nun auch von den „öffentlichen Sicherheitsdiensten“ verarbeitet werden. Zuvor wäre dies nur Bezirkshauptmanschaften erlaubt gewesen. Und: „Die Authentifizierung des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat zu unterbleiben“. Dieser Satz ist heftig: Der Beamte, der das Zertifikat prüft, kann nicht rückverfolgt werden. Eine Prüfung des Zertifikats führen anonyme Beamte durch? Polizisten ohne Dienstnummer?

Rechtsanwalt Scheer hofft auf einen legistischen Fehler. Möglicherweise sollte dies heißen, dass die Polizei (bzw. der „öffentliche Sicherheitsdienst“) das Zertifikat nicht authentifizieren dürfe. Also anders herum: Nicht die Polizei muss sich nicht ausweisen, sondern sie darf das Zertifikat nicht auf Echtheit überprüfen. „Aber wer weiß das schon so genau? Bei diesen Legisten ist alles möglich“, so Scheer. Vielleicht sollte der neue Gesundheitsminister dort zur Abwechslung nach Experten fragen.

Reihenweise Gesetze

In den Ausnahmeregelungen stecken noch weitere Änderungen. Die Landeshauptleute werden gesetzlich verpflichtet, den Datenschutz der Personen und deren medizinische Unterlagen sicherzustellen. Außerdem können die Dokumente auch per Post zugesendet werden. Auch mögliche Prüfungen durch die Polizei wurden etwas präzisiert.

Höllwarth und Scheer widmeten sich in der sehenswerten Sendung noch anderen neuen Gesetzen, Verordnungen und „Fake Laws“. Das sind keine Gesetze, wie der Name schon sagt. Dahinter stecken „Gesetze“, die nur als Ankündigung oder Verlautbarungen auf Pressekonferenzen oder Ministeriumswebseiten auftauchen. Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es dann jedoch keine. Darin dürfte das Gesundheitsministerium Erfahrung haben, wie die neue Verordnung zeigt. Es ist jedenfalls äußerst kompliziert.

Eine Sendung zur gesetzlichen Lage in Österreich. Ab Minute 18 beginnt das Gespräch zum neuen Impfgesetz.

Noch von weiterer Brisanz: Der „Wiener Weg“ und ein neues „Compliance-Gesetz“. Ein Verstoß gegen das Covid-Maßnahmengesetz kann dazu führen, etwaige Entschädigungen zurückzahlen zu müssen – rückwirkend. Dies geht aus dem Covid-Compliance-Gesetz des Finanzministers Magnus Brunner (ÖVP) hervor. Laut Gesetz, das am 18. März still und leise verabschiedet wurde, soll dies auch bis zum 31.Oktober 2021 rückwirkend gelten. Ein Beispiel: Sollte ein Unternehmen gegen die 3g-Regel im Betrieb nicht befolgt haben, dann könnte es sein, dass man „Förderungen“ (die eigentlich „Entschädigungen“ heißen sollten) nun rückwirkend zurückzahlen muss.




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