Slowenien macht als erstes Land der EU Trinkwasser zum Grundrecht! „Wasser darf nicht zur Handelsware werden.”

Das Wasser, das in unseren Haushalten aus den Wasserhähnen fließt, kann ohne Bedenken getrunken werden. Ganz egal, ob das Wasser weich, mittel oder hart ist – es besteht laut Umweltbundesamt keine Gefahr beim Trinken, da die Kontrolle in der Trinkwasserverordnung verankert ist und von Wasserversorgern und Gesundheitsbehörden durchgeführt wird.

Was aber, wenn man in einem Land lebt, in dem das Wasser nicht so gründlich kontrolliert wird? Oder es erst gar keinen Wasserhahn zum aufdrehen gibt? Weder in der Wohnung, noch nebenan, nicht mal in der Straße in der man lebt? Was, wenn der Zugang zu Trinkwasser einen Fußmarsch von Stunden erfordert?

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Weltweit gibt es laut der britischen Tageszeitung The Guardian noch immer 663 Millionen Menschen, die keinen (direkten) Zugang zu sauberem Trinkwasser haben – das ist umgerechnet jeder elfte Mensch auf der Welt.

Dieser bekannte Konzern will Wasser in Wüste abfüllen & in Plastikflaschen verkaufen (gewinnbringend natürlich)

Die zunehmende Verschmutzung und Verknappung von Wasser stellt für viele Menschen eine echte Bedrohung dar. Der Kampf um sauberes Wasser ist in vielen Regionen der Erde Auslöser für Konflikte. Naturkatastrophen und die Folgen des Klimawandels nehmen zu: Immer mehr Menschen leiden unter Wassermangel, Dürren und Überschwemmungen. Die Vereinten Nationen sprechen deshalb von einer sich verschärfenden globalen Wasserkrise.

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Die Vereinten Nationen haben deshalb den Anspruch jedes Menschen auf sauberes Wasser 2010 zum Menschenrecht erklärt und in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen.

Jeder Mensch braucht Wasser, um zu überleben. Ohne Nahrung kann man eventuell ein paar Tage oder Wochen aushalten, ohne Wasser ist nach 2 Tagen Schluss.

Slowenien hat nun als erstes Land in der Europäischen Union das Recht auf Trinkwasser zur Verfassung hinzugefügt. Damit ist Slowenien erst das 16. Land auf der Welt, das das Recht auf Trinkwasser in den Verfassungsrang gehoben hat. Zwar erkennen auch die Vereinten Nationen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser seit 2010(!) als Menschenrecht an, aber der Beschluss ist für kein Land bindend.

Slowenien will mit dem neuen Gesetz zum einen dafür sorgen, dass alle Bürger Sloweniens – insbesondere die von Armut gefährdete Randgruppen – mit Trinkwasser versorgt werden. Zum anderen will die Regierung aber auch verhindern, dass Wasser zur Ware wird und Quellen immer mehr privatisiert werden. Im Guardian heißt es: „Wasserressourcen stellen ein öffentliches Gut dar, das vom Staat verwaltet wird. Wasserressourcen werden vorrangig und dauerhaft genutzt, um Bürger mit Trinkwasser bzw. Haushalte mit Wasser zu versorgen und sind insofern keine Handelsware.”

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Wasser ist das neue Gold

Sloweniens Ministerpräsident Miro Cerar hatte sich ganz besonders für den Gesetzesvorschlag eingesetzt und will damit „das flüssige Gold des 21. Jahrhunderts” vor Ausbeutung schützen. Er ist der Meinung, dass die Trinkwasserversorgung allein durch ein Land geregelt sein sollte und nicht durch ein privates Unternehmen, dass damit den Preis für Trinkwasser bestimmen kann.

Die Debatte ist nicht neu: Das Problem der Wasserprivatisierung führt auch in Deutschland immer wieder zu heftigen Debatten, wie zum Beispiel in Stuttgart.

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Gerade in Zeiten des Klimawandels und des rasanten Bevölkerungswachstums wird die Ressource Wasser immer kostbarer. Denn Umweltkatastrophen wie Dürren oder extreme Niederschläge nehmen schon jetzt großen Einfluss auf die Wasserversorgung der Menschheit. Wenn Wasser immer häufiger privatisiert wird, können die Unternehmen, die dahinter stecken, den Preis einer Ressource bestimmen, bei der es eigentlich außer Frage stehen sollte, dass Menschen den Zugang zu ihr nicht von ihrem Einkommen abhängig machen müssen.

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Recht auf sauberes Wasser: Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht.

Am 28. Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Die Resolution ist mit 122 Mitgliederstimmen angenommen worden. 41 Staaten haben sich ihrer Stimme enthalten.

Die Ablehnung ist damit begründet worden, dass ein „internationales Recht auf Wasser“ nicht existiert und darüber hinaus die Resolution zu schwammig und ungenau ist. Auch aus finanziellen Gründen ist die Resolution abgelehnt worden, denn es fehlt vielen Ländern an Geld, um das Ziel der Resolution — die Verbesserung der Wasserversorgung — in die Tat umzusetzen.

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Demgegenüber leiten die Befürworter das Menschenrecht auf Wasser von Artikel 11, Abs.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ab. Zum angemessenen Lebensstandard zählt das Recht auf sanitäre Einrichtungen und sauberes Wasser. Außerdem sind andere Menschenrechte ohne das Recht auf Wasser gar nicht vorstellbar:

z.B. das Recht auf Leben ist ohne Wasser nicht möglich oder

das Recht auf Nahrung und der Schutz vor Hunger schließt Wasser natürlicherweise mit ein und nicht zuletzt

ist das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und eine angemessene medizinische Versorgung (fast) nicht ohne sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen zu erreichen.

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Um dieses Menschenrecht allen Menschen zugänglich zu machen, bedarf es nicht nur finanzieller Mittel, sondern auch technischen Wissens und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung aller Staaten. Das Menschenrecht auf Wasser wird dann verletzt, wenn zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit Wasser die vorhandenen Ressourcen nicht genutzt werden und die Unterstützung von außen verboten wird.

Der Bundestag und die Regierungen möge beschließen, unser Grundgesetz um folgendes Grundrecht zu erweitern: „Jeder hat das Recht auf Trinkwasser. Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser ist Aufgabe des Staates.“

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sauberes Trinkwasser ist eine gemeinsame Ressource. Nahezu jeder EU Bürger verbraucht täglich ca. 130 Liter dieses öffentlichen Guts. Durch EU-Richtlinien wird die Privatisierung der Wasserversorgung schleichend vorangetrieben, was zu steigenden Preisen und sinkender Wasserqualität führen wird. Schon jetzt ist für Abermillionen Menschen sauberes Wasser unzugänglich.

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Andere haben zwar Zugang dazu, können es sich aber nicht leisten, da private Anbieter das Wasser überteuert anbieten. Dieser Zustand ist so nicht tragbar. Das haben auch die Vereinten Nationen erkannt. Deshalb haben sie das Recht auf gesundes Wasser in ihren Menschenrechtskatalog aufgenommen.

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Auch in Österreich und Deutschland hat sich für die Aufnahme dieses Menschenrechts stark gemacht und nun ist es an der Zeit, es als Grundrecht in unserem Grundgesetz zu verankern, sodass es auch einklagbar wird. Wasser darf kein Handelsgut sein, sondern muss ein Grundrecht werden! Der Anspruch auf Trinkwasser muss jedem möglich bleiben, indem er verfassungsrechtlich geschützt wird und damit auch einklagbar ist; Wasser darf keines Falls zum wirtschaftlichen Spekulationsobjekt werden. Deshalb bitten wir Sie, mit uns diese Information im Facebook und in den anderen Social Medien zu TEILEN, damit dieser Missstand endlich beseitigt wird.




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