Die Massentests starten laut Bundeskanzler Kurz nun doch schon wesentlich früher, als ursprünglich angedacht.

Außerdem will man in den nächsten Tagen entscheiden, wie es nach dem harten Lockdown weitergehen soll. Immer mehr kristallisiert sich heraus, dass es der Bundesregierung an konkreten Konzepten mangelt, die eigentlich von vielen Experten sowohl aus medizinischer als auch juristischer Sicht seit Ausbruch der Corona-Pandemie eingefordert wurden. Offenbar rächt sich das jetzt in jeder Form, da sich aufgrund der chaotischen Anlassgesetzgebung und der nicht mehr vollends nachvollziehbaren Maßnahmen große Skepsis, um nicht zu sagen, immer stärkere Unzufriedenheit bzw. mangelnde Akzeptanz für das, was von oben angeordnet wird, breit macht.

Anders als ursprünglich verlautbart sollen die Corona-Massentests in Österreich doch schon früher starten.

Konkret kündigte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach dem Ministerrat erste Teil-Testungen am 5. und 6. Dezember an. An diesem Wochenende sollen alle Pädagogen Österreichs getestet werden. Zusätzlich sollen die westlichen Bundesländer Vorarlberg und Tirol in diesem Zeitraum auch schon mit den allgemeinen Tests der Bevölkerung beginnen, so Kurz. Eine Woche später sind Tests in Salzburg und Oberösterreich geplant. Dazu sagen Juristen, dass Massentestungen jedenfalls nur dann eine Rechtsgrundlage hätten, wenn es ausdrückliche Einwilligungen der betroffenen Personen zu einer Testung gibt. Die Bestimmung des § 110 StGB verbietet die eigenmächtige Heilbehandlung – wozu auch eine Testung im Rahmen einer Diagnoseerstellung zu zählen ist – auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Darüber hinaus können zwar gem. § 5 Abs 1 Epidemiegesetz 1950 idgF Menschen auch verpflichtet werden, „sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen sowie der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen“, sofern sie krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Damit ist aber auch klargestellt, dass gesunde, nicht krankheitsverdächtige oder nicht ansteckungsverdächtige Personen nicht dazu verhalten werden können, sich einem zwangsweisen (Massen)Test zu unterziehen. Die Beweislast für den Krankheitsverdacht oder Ansteckungsverdacht liegt somit nach der aktuellen Rechtslage beim Staat.

Aus medizinischer Sicht konnten wir in Erfahrung bringen, dass ein PCR- oder Antigen-Test nur unter der Voraussetzung funktionieren soll ,

dass alle Schritte bis zur Erstellung eines Befundes, also von der Probenentnahme über die Analytik bis hin zur Interpretation der Ergebnisse, laut Anleitung und Zulassung durchgeführt werden. Dies ist aber laut Auskunft zahlreicher Ärzte nicht gegeben, wenn der Patient keine Symptome hat. Dann ist ein Ergebnis, egal ob positiv oder negativ, ungültig und kann keine Folgen nach sich ziehen. Soweit überschaubar ist, ist derzeit in Österreich kein Testsystem für die Population von asymptomatischen Menschen zugelassen. Der daher bereits durch die Probenentnahme begangene schwere präanalytische Fehler wird dazu führen, dass das Ergebnis zu verwerfen ist, weshalb befürchtet werden muss, dass durch die bevorstehenden Massentests nicht nur wieder Panik infolge nicht valider (positiver) Testzahlen erzeugt, sondern auch zig Millionen Euro unnötigerweise aus dem Topf des Steuerzahlers berappt werden müssen. Auch dazu gibt es schon Kritik aus vielen Bereichen, abgesehen davon, dass in der Öffentlichkeit auch die Haftungsfrage im Fall einer gesundheitlichen Schädigung der getesteten Person oder unterlassener Aufklärung verschwiegen wird. Es ist in Österreich nämlich rechtlich unbestritten, dass einem medizinischen Eingriff eine umfassende Aufklärung über Eignung und Auswirkungen eines Eingriffes vorangehen muss. In diesem Zusammenhang ist abschließend nochmals hervorzuheben, dass es bis dato keine Bestätigung des für die Zuverlässigkeit der herangezogenen Testverfahren gibt und erst unlängst ein portugiesisches Berufungsgericht festgestellt hat, dass PCR-Tests unzuverlässig sind und eine im Anlassfall verhängte Quarantäne aufzuheben ist.

Umstrittene Massentests:

Die Grundrechte gewährleisten den Schutz auf körperliche Unversehrtheit und Achtung der Privat- und Familiensphäre. Nun kommen staatliche angeordnete Massentests, die nur freiwillig und ohne faktische und rechtliche Konsequenzen bei jedem Einzelnen durchgeführt werden dürfen. Die Testverfahren sind mangels fundierter Studien auch sehr umstritten, was die Ergebnisse an Personen betrifft, die keine Krankheitssymptome aufweisen und mögliche gesundheitliche Schädigungen betrifft. Würden Sie sich angesichts der derzeitigen Ausgangslage testen lassen?

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