THE PLAN zeigt die offizielle Agenda der Weltgesundheitsorganisation für zehn Jahre voller Pandemien, ab 2020 !

Die Weltgesundheitsorganisation hat eine offizielle Agenda für zehn Jahre andauernde Pandemien, von 2020 bis 2030. Ein Virologe der WHO sagt, dass sie diesen Plan schon seit geraumer Zeit haben. Bill Gates grinst und kichert in die Kamera, als er die nächste Pandemie ankündigt.

THE PLAN – Die WHO plant 10 Jahre Pandemien, von 2020 bis 2030

Schreibe im Kommentarfeld, warum du gegen die WHO bist.

Dr. Silvia Behrendt ist derzeit Direktorin der Global Health Responsibility Agency (GHRA), Salzburg, Österreich; ehemalige Rechtsberaterin des IHR-Sekretariats der WHO.

Dr. Amrei Müller ist Dozentin/Assistenzprofessorin am University College Dublin, Sutherland School of Law.

Weitreichende US-Vorschläge zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften auf der bevorstehenden 75. Weltgesundheitsversammlung für ein Gesamtkonzept der WHO

Weltgesundheitsversammlung (WHA), die vom 22. bis 28. Mai 2022 in Genf stattfindet[1], werden die 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über den weitreichenden Vorschlag der Vereinigten Staaten (USA) zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005[2] entscheiden, der als Tagesordnungspunkt WHA75/18[3] aufgeführt ist. Die Änderungen werden bereits von 19 Staaten und der Europäischen Union (EU) als Mitunterzeichner unterstützt[4]. Die IHR sind derzeit der wichtigste multilaterale Vertrag zur Regelung der globalen Architektur für gesundheitliche Notfälle, Bereitschaft, Reaktion und Widerstandsfähigkeit (HEPR-Architektur)[5].

Diese einseitige US-Initiative, die außerhalb der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erstmals Anfang Januar 2022 vom WHO-Sekretariat offiziell eingereicht wurde. Dies widerspricht dem Konsens innerhalb der „Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorgebereitschaft und Reaktion der WHO auf Gesundheitsnotfälle“ (WGPR) vom November 2022, die vom US-Co-Vorsitzenden der WGPR unterstützt wurde[6], dass „es notwendig ist, sich auf einen Prozess zu einigen, wie diese [gezielten Änderungen der IGV] identifiziert und was angegangen werden würde.“[7]. Die Aufmerksamkeit für die US-Änderungen wurde durch den Beginn der Verhandlungen zur Ausarbeitung eines neuen Vertrags über die Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien bis 2024[8] mit bisher ungewissem Umfang, Inhalt und Ergebnis sowie einer unklaren Beziehung zu den IGV weiter verringert. Der Umfang der vorgeschlagenen US-Änderungen könnte daher für eine Reihe von Delegationen bei der 75. WHA überraschend sein.

Es folgen kurze Kommentare zu den vorgeschlagenen umfangreichen Änderungen, die zu einer erheblichen Ausweitung der Notfallbefugnisse der WHO führen könnten.

Gegenwärtig hat die Generaldirektorin der WHO die beispiellose Exekutivbefugnis, einen internationalen Gesundheitsnotfall (PHEIC) auszurufen, wenn in einem Staat ein „außergewöhnliches Ereignis“ eintritt, das „durch die internationale Ausbreitung von Krankheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit anderer Staaten darstellen kann und möglicherweise eine koordinierte internationale Reaktion erfordert“[9] Dabei muss die Generaldirektorin unter anderem ausführliche Konsultationen mit dem Vertragsstaat aufnehmen, in dessen Hoheitsgebiet das „Ereignis“ eintritt, und innerhalb von 48 Stunden zu einer gemeinsamen Schlussfolgerung darüber gelangen, ob das Ereignis tatsächlich einen PHEIC darstellt[10]. Die von den USA vorgeschlagenen Änderungen werden sowohl die Exekutivbefugnisse der Generaldirektion der WHO zur Ausrufung globaler notstandsähnlicher Situationen erheblich ausweiten als auch diese Befugnisse weiter zentralisieren, indem die Notwendigkeit der Konsultation und Einigung mit dem jeweiligen Vertragsstaat entfällt[11].

Ersteres wird erstens durch die Einführung einer neuen Kategorie eines „mittleren Gesundheitsalarms“ erreicht, der ein „erhöhtes internationales Bewusstsein“ für eine bisher nicht definierte niedrige Schwelle erfordert[12]. Zweitens wird in den US-amerikanischen Änderungsanträgen vorgeschlagen, den sechs WHO-Regionaldirektoren neue, sich überschneidende Exekutivbefugnisse für die Ausrufung eines „regionalen Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ (PHERC) zu übertragen[13]. Es gibt keinen Hinweis auf die Aufteilung der Befugnisse zur Ausrufung von Gesundheitsnotfällen zwischen der regionalen und der internationalen Ebene. Als praktische und rechtliche Folge dieser „Quasi-Gesundheitsnotstandserklärungen“ kann die WHO den Vertragsstaaten empfehlen, medizinische und nichtmedizinische Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Empfehlungen können weitreichende Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen, das Leben, die Gesundheit und die Menschenrechte von Menschen auf der ganzen Welt haben, wie die Reaktionen auf den Covid-19-PHEIC[14] gezeigt haben. Insbesondere die Einführung einer „Zwischenwarnung für die öffentliche Gesundheit“ wird die „Vorphase des öffentlichen Gesundheitsnotstands“ des EULP-Verfahrens (Emergency Use Listing Procedure) der WHO[15] formell ergänzen. Dieses Vor-Notfall-Verfahren wird dazu beitragen, den auch von der Coalition for Epidemic Preparedness Innovation (CEPI) unterstützten Wettlauf der pharmazeutischen Industrie um die Herstellung medizinischer Gegenmaßnahmen innerhalb von 100 Tagen [16] zu verwirklichen, indem beschleunigte Notfallversuche eingeleitet und Vereinbarungen mit der WHO und den Regierungen über den Kauf, die Produktion und die Bevorratung von Medikamenten geschlossen werden, bevor eine konkrete Gesundheitsbedrohung für die Weltbevölkerung bestätigt wurde.

Während die vorgeschlagenen US-Änderungen die Befugnisse der WHO auf internationaler Ebene zur Ausrufung eines gesundheitlichen Notstands in Bezug auf ein „Ereignis“ in einem bestimmten Staat erweitern, beschneiden sie die „souveränen Rechte der Staaten zur Gesetzgebung und zur Durchführung von Rechtsvorschriften im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik“ gemäß Artikel 3 Absatz 4 der IHR, falls sie mit der Einschätzung der WHO nicht einverstanden sind[17]. Erschwerend kommt hinzu, dass die von den USA vorgeschlagenen Änderungen zu Artikel 13 Absatz 3 und 4 sowie Artikel 15 Absatz 2 der IHR die Entsendung internationaler Experten zur Bewertung von Gesundheitsrisiken und der Angemessenheit von Kontrollmaßnahmen in den Ländern de facto zu einem Standardverfahren machen werden, da die Länder nur sehr begrenzte Möglichkeiten haben werden, eine solche Entsendung abzulehnen, indem sie öffentlich ihre Gründe für eine Ablehnung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit darlegen[18].

Die Änderungsvorschläge der USA zu den Artikeln 9 und 10 der IHR stärken darüber hinaus die Befugnisse der WHO, vermeintliche globale Gesundheitsrisiken zu bewerten, indem sie sich auf Informationen stützen, die außerhalb der offiziellen Kanäle eingehen, und den jeweiligen Staaten nur 24 Stunden Zeit geben, diese Informationen zu überprüfen und das „Angebot“ der WHO anzunehmen, bei der „Bewertung des Potenzials für die internationale Ausbreitung von Krankheiten … und der Angemessenheit von Kontrollmaßnahmen“ zusammenzuarbeiten. Die Ablehnung eines solchen „Angebots“ hätte die Offenlegung der Gesundheitsinformationen zur Folge, wodurch der betreffende Staat keine Möglichkeit hätte, sich zu der Angelegenheit zu äußern, auch nicht zu potenziell ungerechtfertigten Anschuldigungen[19]. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Folgen, die eine Ablehnung haben kann, insbesondere für den Tourismus und den internationalen Handel, sind diese Bestimmungen kaum geeignet, freundschaftliche internationale Beziehungen zu fördern.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Mitglieder der WHA die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen gründlich diskutieren und sorgfältig abwägen sollten. Haben sich technokratische, biomedizinische Ansätze, die von oben nach unten vor allem durch exekutive Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, bei der Bekämpfung von Covid-19 bewährt und rechtfertigen sie eine weitere Ausweitung und Zentralisierung der globalen Notfallbefugnisse bei der WHO? Und wenn die Befugnisse der WHO ausgeweitet werden, muss die rechtliche Frage „quis custodiet ipsos custodes“ (wer bewacht die Wachen?) geklärt werden, zum Beispiel durch die Verabschiedung zusätzlicher Änderungen der IHR, mit denen ein Mechanismus der Rechenschaftspflicht eingeführt wird, der sicherstellt, dass die WHO ihren Verpflichtungen aus den IHR und ihrer Verfassung[20] sowie ihrer Verantwortung für die Menschenrechte, die sich aus den internationalen Menschenrechtsgewohnheitsrechten ergeben, nachkommt.

[8] WHO, Website of the Intergovernmental Negotiating Body to draft and negotiate a WHO convention, agreement, or other international instrument on pandemic prevention, preparedness, and response.

[9] Article 12(1) and 1(1) IHR (supra n.2)

[10] Article 12(2) IHR (supra n.2).

[11] A/75/18supra n.3, proposed amendments to Article 12, pp.8-9.

[12] Ibid., proposed new Article 12(6), pp.8-9.

[13] Ibid., proposed new Article 12(7), p.9

[14] All recommendations issued by the WHO COVID-19 Emergency Committee are available here: https://www.who.int/groups/covid-19-ihr-emergency-committee

[15] WHO, Emergency Use Listing Procedure, Version of 13 December 2020, pp.10-15.

[16] CEPI, 100 Days.

[17] A/75/18supra n.3, proposed amendments to Article 12(2), p.8.

[18] Ibid., p.9.

[19] Ibid., p.6.

[20] Constitution of the WHO adopted 22 July 1946, entered into force 7 April 1948.

 




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